Beschluss des Rates vom 8. November 2007 über den Beitritt von Bulgarien und Rumänien zu dem Übereinkommen aufgrund von Artikel K.3 Absatz 2 Buchstabe c des Vertrags über die Europäische Union über die Bekämpfung der Bestechung, an der Beamte der Europäischen Gemeinschaften oder der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beteiligt sind (2007/751/EG)
Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Polen, Slowenien und die Slowakei haben nach ihrem Beitritt zur Europäischen Union die Urkunden über den Beitritt zu dem Übereinkommen über die Bekämpfung der Bestechung, an der Beamte beteiligt sind, hinterlegt.
Erwägungsgrund 2 32007D0751
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