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Das Übereinkommen aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über den Entzug der Fahrerlaubnis (nachstehend „Übereinkommen über den Entzug der Fahrerlaubnis“ genannt) wurde am 17. Juni 1998 in Luxemburg unterzeichnet, ist jedoch noch nicht in Kraft getreten.
Die Fahrerlaubnis ist durch einen gültigen nationalen oder Internationalen Führerschein nach Artikel 7 und Anlage E des Internationalen Abkommens über…
Das Übereinkommen über den Entzug der Fahrerlaubnis tritt für Bulgarien und Rumänien an dem Tag in Kraft, an dem es für die Erstunterzeichnermitgliedstaaten in…
Das Übereinkommen aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften…
Das Übereinkommen über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamts (nachstehend „Europol-Übereinkommen“) wurde in Brüssel am 26. Juli 1995 unterzeichnet und…
Das Übereinkommen aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich (nachstehend…
Nach Artikel 3 Absatz 3 der Beitrittsakte treten Bulgarien und Rumänien den in Anhang I der Beitrittsakte aufgeführten Übereinkünften und Protokollen bei, zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.