Erwägungsgrund 2 32007D0765Nach Artikel 3 Absatz 3 der Beitrittsakte treten Bulgarien und Rumänien den in Anhang I der Beitrittsakte aufgeführten Übereinkünften und Protokollen bei, zu…
Art. 2 32007D0765Der bulgarische und der rumänische Wortlaut des Übereinkommens über den Entzug der Fahrerlaubnis sind in gleicher Weise verbindlich wie die übrigen…
Erwägungsgrund 1 32007D0765Das Übereinkommen aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über den Entzug der Fahrerlaubnis (nachstehend „Übereinkommen über den Entzug…
Art. 2 Abs. 2 32007D0856BESCHLUSS DES RATES vom 8. November 2007 über den Beitritt der Republik Bulgarien und Rumäniens zu dem Übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht, aufgelegt zur Unterzeichnung am 19. Juni 1980 in Rom (2007/856/EG)
Das Übereinkommen von 2005 tritt im Verhältnis zwischen der Republik Bulgarien, Rumänien und den Mitgliedstaaten, für die es bereits vor dem 15. Januar 2008 in…
Art. 2 Abs. 1 32008D0040BESCHLUSS DES RATES vom 6. Dezember 2007 über den Beitritt Bulgariens und Rumäniens zu dem Übereinkommen aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften, dem Protokoll vom 27. September 1996, dem Protokoll vom 29. November 1996 und dem Zweiten Protokoll vom 19. Juni 1997 (2008/40/JI)
Das Übereinkommen, das Protokoll vom 27. September 1996 und das Protokoll vom 29. November 1996 treten in Bezug auf Bulgarien und Rumänien am ersten Tag des…