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Die ausgewogene Einbeziehung von Frauen und Männern in den Beschlussfassungsprozess ist ein Schlüsselfaktor für die Herbeiführung einer realen Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern. Die Mitgliedstaaten sollten sich daher nach Kräften um Geschlechterausgewogenheit in der Zusammensetzung des in Artikel 10 genannten Ausschusses bemühen —
Die Behörden, die die Mitglieder des Verwaltungsrats, des Exekutivausschusses und des wissenschaftlichen Ausschusses benennen, sollten auf eine ausgewogene…
Der Ausschuss hat die Aufgabe, die Kommission bei der Ausarbeitung und Durchführung der Maßnahmen der Union zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und…
Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist eine Forderung, die es im Hinblick auf Menschenwürde und Demokratie zu erfüllen gilt; sie stellt ein Grundprinzip…
Der Ausschuss besteht aus 70 Mitgliedern und setzt sich wie folgt zusammen: a) je Mitgliedstaat ein(e) Vertreter(in) der Ministerien oder Dienste, die für die…
Die Umsetzung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Frauen und Männern in die Praxis muss durch eine bessere Zusammenarbeit sowie durch einen Gedanken- und…
Nach Artikel 2 des Vertrags ist die Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen eine der Hauptaufgaben der Gemeinschaft. Desgleichen muss die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.