Erwägungsgrund 3 32015D0772
Bei der Durchführung seiner Aufgaben, einschließlich der Beratung und Unterstützung bei den Arbeiten des Rates und der Kommission, sollte der Beschäftigungsausschuss (im Folgenden „Ausschuss“) dazu beitragen, dass die europäische Beschäftigungsstrategie, die Koordinierung der makroökonomischen Politik und der Wirtschaftsreformprozess auf kohärente und sich wechselseitig unterstützende Weise formuliert und durchgeführt werden.