Erwägungsgrund 4 32007D0799Anlässlich der 16. Sitzung des Ständigen Ausschusses der Alpenkonferenz vom 24., 25. und 26. Mai 2000 wurde auf der Grundlage von Artikel 2 Absätze 2 und 3 der…
Erwägungsgrund 5 32007D0799Das Verkehrsprotokoll bietet einen auf dem Vorsorgeprinzip, dem Vorbeugungsprinzip und dem Verursacherprinzip beruhenden Rechtsrahmen, um die umweltverträgliche…
Art. 1 32005D0923BESCHLUSS DES RATES vom 2. Dezember 2005 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Gemeinschaft — des Protokolls „Bodenschutz“, des Protokolls „Energie“ und des Protokolls „Tourismus“ zur Alpenkonvention (2005/923/EG)
Unterzeichnung des Protokolls „Bodenschutz“, des Protokolls „Energie“ und des Protokolls „Tourismus“ zur Alpenkonvention, geschehen zu Salzburg am 7. November…
Art. 1 32006D0516BESCHLUSS DES RATES vom 27. Juni 2006 über die Annahme des Protokolls „Bodenschutz“, des Protokolls „Energie“ und des Protokolls „Tourismus“ der Alpenkonvention im Namen der Europäischen Gemeinschaft (2006/516/EG)
Das Protokoll „Bodenschutz“ , das Protokoll „Energie“ und das Protokoll „Tourismus“ der Alpenkonvention, unterzeichnet am 7. November 1991 in Salzburg, werden…
Erwägungsgrund 2 32006D0245BESCHLUSS DES RATES vom 27. Februar 2006 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten — eines Protokolls zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit im Hinblick auf die Aufnahme der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik als Vertragsparteien infolge ihres Beitritts zur Europäischen Union (2006/245/EG)
Dieses Protokoll ist gemäß dem Beschluss des Rates vom 26. Oktober 2004 in Erwartung seines späteren Abschlusses am 26. Oktober 2004 im Namen der Europäischen…
Erwägungsgrund 6 32005D0576BESCHLUSS DES RATES vom 18. Juli 2005 über die Erfüllung der Voraussetzungen des Artikels 3 des Zusatzprotokolls zum Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Rumänien andererseits betreffend die Verlängerung des in Artikel 9 Absatz 4 des Protokolls Nr. 2 zum Europa-Abkommen vorgesehenen Zeitraums (2005/576/EG)
Dazu unterzeichneten die Gemeinschaft und Rumänien am 23. Oktober 2002 ein seither vorläufig angewandtes Zusatzprotokoll zum Europa-Abkommen.