Erwägungsgrund 2 32008D0792BESCHLUSS DES RATES vom 25. Februar 2008 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Protokolls zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Usbekistan andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (2008/792/EG)
Vorbehaltlich seines späteren Abschlusses sollte das Protokoll im Namen der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten unterzeichnet werden.
Erwägungsgrund 2 32007D0318BESCHLUSS DES RATES vom 23. April 2007 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung eines Protokolls zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Russischen Föderation andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (2007/318/EG)
Vorbehaltlich seines späteren Abschlusses sollte das Protokoll im Namen der Europäischen Gemeinschaften und ihrer Mitgliedstaaten unterzeichnet werden.
Erwägungsgrund 4 32005D0721BESCHLUSS DES RATES vom 25. April 2005 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Tunesischen Republik andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union (2005/721/EG)
Vorbehaltlich seines Abschlusses sollte das Protokoll im Namen der Gemeinschaft unterzeichnet und vorläufig angewandt werden —
Erwägungsgrund 2 32007D0547BESCHLUSS DES RATES vom 5. Juni 2007 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Protokolls zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (2007/547/EG)
Vorbehaltlich seines späteren Abschlusses ist das Protokoll im Namen der Europäischen Gemeinschaften und ihrer Mitgliedstaaten zu unterzeichnen.
Erwägungsgrund 4 32007D0774BESCHLUSS DES RATES vom 30. Oktober 2007 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (2007/774/EG)
Das Protokoll zum Europa-Mittelmeer-Abkommen sollte vorbehaltlich seines späteren Abschlusses im Namen der Europäischen Gemeinschaft unterzeichnet und vorläufig…
Erwägungsgrund 4 32007D0311BESCHLUSS DES RATES vom 19. April 2007 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Demokratischen Volksrepublik Algerien andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union (2007/311/EG)
Das Protokoll ist vorbehaltlich seines späteren Abschlusses im Namen der Gemeinschaft zu unterzeichnen und vorläufig anzuwenden —