Beschluss des Rates und der Kommission vom 22. November 2007 über den von den Gemeinschaften im Verwaltungsrat des Internationalen Wissenschafts- und Technologiezentrums zu vertretenden Standpunkt zum Beitritt der Schweizerischen Eidgenossenschaft zu dem Übereinkommen zur Gründung eines Internationalen Wissenschafts- und Technologiezentrums zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika, Japan und der Russischen Föderation sowie der Europäischen Atomgemeinschaft und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, die als eine Vertragspartei auftreten (2007/834/EG, Euratom)
Die Europäische Atomgemeinschaft und die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (nachstehend „Gemeinschaften“ genannt) haben am 21. Dezember 1992 als eine Vertragspartei das Übereinkommen zur Gründung eines Internationalen Wissenschafts- und Technologiezentrums (nachstehend „Übereinkommen“ genannt) geschlossen.
Erwägungsgrund 1 32007D0834
Erwägungsgrund 1 32007D0834Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen