Art. 2 Abs. 1 32009D0487BESCHLUSS DES RATES vom 24. Oktober 2008 über den Abschluss eines Protokolls zwischen der Europäischen Gemeinschaft, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein zum Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat oder in der Schweiz gestellten Asylantrags (2009/487/EG)
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), die Genehmigungsurkunde nach Artikel 5 des Protokolls im Namen der…
Erwägungsgrund 2 32007D0834Am 27. Februar 2007 hat die Schweizerische Eidgenossenschaft dem Verwaltungsrat des Internationalen Wissenschafts- und Technologiezentrums (nachstehend…
Art. 1 32010D0195Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der…
Art. 2 32019D1754BESCHLUSS (EU) 2019/1754 DES RATES vom 7. Oktober 2019 über den Beitritt der Europäischen Union zur Genfer Akte des Lissabonner Abkommens über Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben
Der Präsident des Rates bestellt die Person, die ermächtigt ist, die Beitrittsurkunde nach Artikel 28 Absatz 2 Ziffer ii der Genfer Akte im Namen der Union zu…
Erwägungsgrund 2 32008D0801BESCHLUSS DES RATES vom 25. September 2008 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Gemeinschaft — des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption (2008/801/EG)
Der Rat hat die Kommission ermächtigt, die Verhandlungen über den Beitritt der Gemeinschaft zu dem Übereinkommen zu führen.