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Zu diesem Zweck müssen die Handel und Handelsfragen betreffenden Bestimmungen des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens so bald wie möglich durch ein Interimsabkommen (nachstehend „dieses Abkommen“ genannt) in Kraft gesetzt werden.
Zu diesem Zweck müssen die Handel und Handelsfragen betreffenden Bestimmungen des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens so bald wie möglich durch ein…
IN DER ERWÄGUNG, dass zu diesem Zweck die Handel und Handelsfragen betreffenden Bestimmungen des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens so bald wie möglich…
Es muss gewährleistet werden, dass der mit dem Abkommen über den Handel und die handelspolitische und wirtschaftliche Zusammenarbeit eingesetzte Gemischte…
Es ist notwendig, bis zum Inkrafttreten des am 15. Oktober 2007 in Luxemburg unterzeichneten Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen den…
Da das Interimsabkommen am 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist, sollte diese Verordnung ab demselben Datum gelten und auch nach dem Inkrafttreten des…
Es ist notwendig, bis zum Inkrafttreten des am 12. Juni 2006 in Luxemburg unterzeichneten Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen den Europäischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.