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Am 16. Juni 2008 wurde ein Interimsabkommen über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und Bosnien und Herzegowina andererseits nachstehend („das Interimsabkommen“) geschlossen, das mit Beschluss 2008/474/EG des Rates genehmigt wurde. Mit dem Interimsabkommen werden die den Handel und Handelsfragen betreffenden Bestimmungen des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens vorzeitig in Kraft gesetzt. Es trat am 1. Juli 2008 in Kraft.
Am 15. Oktober 2007 wurde ein Interimsabkommen über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Republik Montenegro…
Am 12. Juni 2006 hat der Rat ein Interimsabkommen über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Republik Albanien…
Am 12. Juni 2006 hat der Rat ein Interimsabkommen über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Republik Albanien…
Am 15. Oktober 2007 hat der Rat ein Interimsabkommen über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Republik Montenegro…
Da das Interimsabkommen am 1. Juli 2008 in Kraft getreten ist, sollte diese Verordnung ab demselben Datum gelten und auch nach dem Inkrafttreten des…
Da das Interimsabkommen am 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist, sollte diese Verordnung ab demselben Datum gelten und auch nach dem Inkrafttreten des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.