Erwägungsgrund 1 32007D0857
Nach Artikel 3 Absatz 3 der Beitrittsakte von 2005 treten die Republik Bulgarien und Rumänien den in der Liste des Anhangs I der Beitrittsakte aufgeführten Übereinkünften und Protokollen bei.
Nach Artikel 3 Absatz 3 der Beitrittsakte von 2005 treten die Republik Bulgarien und Rumänien den in der Liste des Anhangs I der Beitrittsakte aufgeführten Übereinkünften und Protokollen bei.