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Gemäß Artikel 52 Absätze 1 und 2 läuft das Internationale Kaffee-Abkommen von 2001 am 30. September 2007 aus, sofern es nicht durch Beschluss des Internationalen Kaffeerats um einen oder mehrere aufeinander folgende Zeiträume von insgesamt höchstens sechs Jahren verlängert wird.
Das Internationale Kaffee-Übereinkommen von 2007 soll das Internationale Kaffee-Übereinkommen von 2001 ersetzen, dessen Geltungsdauer bis zum 30. September 2008…
Mit der Resolution 432 vom 28. September 2007 wurde das Internationale Kaffee-Übereinkommen 2001 vom 1. Oktober 2007 bis 30. September 2008 um ein Jahr…
Gemäß Artikel 63 Absätze 1 und 3 endet die Geltungsdauer des Internationalen Kakao-Übereinkommens von 2001 am 30. September 2008, sofern es nicht durch einen…
Das Internationale Kaffee-Übereinkommen von 2007 liegt bis zum 31. August 2008 zur Unterzeichnung und Hinterlegung der Ratifikations-, Annahme- bzw.…
Das Internationale Kaffee-Übereinkommen von 2001 wurde am 24. September 2001 mit Beschluss 2001/877/EG im Namen der Europäischen Gemeinschaft unterzeichnet und…
Gemäß Artikel 2 Absatz 10 des Internationalen Kaffee-Übereinkommens 2007 wird der künftige Verwahrer des Übereinkommens im Rahmen des geltenden Internationalen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.