Erwägungsgrund 1 32021D0924
Das Internationale Kakao-Übereinkommen von 2010 (im Folgenden „Übereinkommen“) wurde von der Union mit dem Beschluss 2012/189/EU des Rates geschlossen und trat am 1. Oktober 2012 in Kraft.
Das Internationale Kakao-Übereinkommen von 2010 (im Folgenden „Übereinkommen“) wurde von der Union mit dem Beschluss 2012/189/EU des Rates geschlossen und trat am 1. Oktober 2012 in Kraft.