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Gemäß Artikel 63 Absätze 1 und 3 endet die Geltungsdauer des Internationalen Kakao-Übereinkommens von 2001 am 30. September 2008, sofern es nicht durch einen Beschluss des Internationalen Kakaorats um einen oder zwei aufeinander folgende Zeiträume von insgesamt höchstens vier Jahren verlängert wird.
Gemäß Artikel 52 Absätze 1 und 2 läuft das Internationale Kaffee-Abkommen von 2001 am 30. September 2007 aus, sofern es nicht durch Beschluss des…
Das Internationale Kaffee-Übereinkommen von 2007 soll das Internationale Kaffee-Übereinkommen von 2001 ersetzen, dessen Geltungsdauer bis zum 30. September 2008…
Mit der Resolution 432 vom 28. September 2007 wurde das Internationale Kaffee-Übereinkommen 2001 vom 1. Oktober 2007 bis 30. September 2008 um ein Jahr…
Das Internationale Kakao-Übereinkommen von 2001 wurde am 18. November 2002 mit dem Beschluss 2002/970/EG des Rates im Namen der Europäischen Gemeinschaft…
Das Internationale Zucker-Übereinkommen von 1992 wurde von der Gemeinschaft mit dem Beschluss 92/580/EWG abgeschlossen und trat am 1. Januar 1993 für einen…
Das Internationale Zucker-Übereinkommen von 1992 wurde von der Gemeinschaft mit dem Beschluss 92/580/EWG des Rates abgeschlossen und trat am 1. Januar 1993 für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.