Erwägungsgrund 1 32007D0097
Die Jahresabschlüsse der Europäischen Zentralbank (EZB) und der nationalen Zentralbanken müssen von unabhängigen externen Rechnungsprüfern geprüft werden, die vom EZB-Rat empfohlen und vom Rat anerkannt werden.
Die Jahresabschlüsse der Europäischen Zentralbank (EZB) und der nationalen Zentralbanken müssen von unabhängigen externen Rechnungsprüfern geprüft werden, die vom EZB-Rat empfohlen und vom Rat anerkannt werden.