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Der Beirat wird einberufen, a) wenn dies von den Vorsitzenden für notwendig erachtet wird, in der Regel jedoch zweimal im Jahr; b) auf Ersuchen des Generaldirektors, insbesondere wenn eine Anhörung des Beirats gemäß Artikel 13 Absatz 3 zwingend vorgeschrieben ist; und c) auf schriftlichen Antrag von mindestens einem Drittel der Mitglieder des Beirats unter Angabe der auf die Tagesordnung zu setzenden Fragen. Die Tagesordnung wird von der Agentur in Zusammenarbeit mit dem Vorsitzenden ausgearbeitet und dem Beirat zur Genehmigung unterbreitet. Die Agentur übermittelt allen Mitgliedern des Beirats die die Tagesordnung betreffenden Dokumente mindestens fünfzehn Werktage vor dem Sitzungstermin.
Der Beirat ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist. Stellungnahmen können mit der Mehrheit seiner anwesenden oder vertretenen Mitglieder abgegeben werden.
Jedes Mitglied des Beirats hat eine Stimme. Ist ein Mitglied verhindert, so kann es seine Stimme durch schriftliche Vollmacht einem anderen Mitglied übertragen.
Der Generaldirektor oder eine zu seiner Vertretung bestimmte Person nimmt ohne Stimmrecht an den Sitzungen des Beirats teil. Sonstige Personen, die nicht zum Personal der Agentur gehören, können an der Sitzung nur mit Zustimmung aller anwesenden Mitglieder teilnehmen und sind an die in Absatz 5 festgelegte Verpflichtung gebunden.
Die Mitglieder des Beirats sind nach Artikel 194 des Vertrags im Hinblick auf sämtliche Vorgänge, Informationen, Kenntnisse oder Unterlagen, die unter Geheimschutz stehen und die in ihren Besitz gelangen oder ihnen in ihrer Eigenschaft als Mitglieder des Beirats mitgeteilt werden, zur Geheimhaltung verpflichtet.
Der Generaldirektor stellt für den Beirat ein geeignetes Sekretariat zur Verfügung, dessen Einstellung von der Kommission gebilligt werden muss. Dieses Sekretariat erstellt das Protokoll über die Sitzungen des Beirats, aller Unterausschüsse und der Vorsitzenden. Die Agentur übernimmt die Betriebskosten des Beirats.
Die Reisekosten eines Mitglieds des Beirats aus jedem Mitgliedstaat werden von der Agentur erstattet.
Der Beirat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Seine Beschlüsse bedürfen der einfachen Mehrheit der abgegebenen…
Jedes Beiratsmitglied hat in den Beiratssitzungen eine Stimme. Der Beirat fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit seiner Mitglieder. Der Beirat tritt…
Der Beirat tagt mindestens einmal jährlich. Die Mitglieder des Beirats sind zu den Sitzungen unter Einhaltung einer Frist von in der Regel vier Wochen unter…
Jedes Mitglied des Beirats hat eine Stimme. Der Beirat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Er fasst seine Beschlüsse mit…
Der Beirat soll mindestens einmal im Vierteljahr zu einer Sitzung zusammentreten. Sitzungen sind anzuberaumen, wenn die Bundesnetzagentur oder mindestens drei…
1Der Beirat tritt mindestens einmal jährlich zu einer ordentlichen Sitzung zusammen. 2Auf Antrag von mindestens drei Ländern muss er zu einer außerordentlichen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.