Erwägungsgrund 2 32008D0114
Die neue Satzung sollte Finanzbestimmungen enthalten, die mit der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften im Einklang stehen. Zugleich sollte eine neue, für die Agentur geltende Haushaltsordnung gemäß Artikel 183 des Vertrags angenommen werden. Das Kapital der Agentur und die im Vertrag vorgesehene Möglichkeit, eine Abgabe auf die Umsätze zu erheben, sollten beibehalten werden.