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Der Generaldirektor führt den Haushaltsplan der Agentur aus.
Im Anschluss an jedes Haushaltsjahr übermittelt der Rechnungsführer der Agentur die vorläufigen Rechnungen a) bis 1. März dem Rechnungsführer der Kommission zu Konsolidierungszwecken und b) bis 31. März des auf das abgeschlossene Haushaltsjahr folgenden Jahres dem Rechnungshof.
Nach Eingang der Bemerkungen des Rechnungshofs zu den vorläufigen Rechnungen der Agentur stellt der Generaldirektor eigenverantwortlich den endgültigen Jahresabschluss der Agentur auf und legt ihn dem Beirat zur Stellungnahme vor.
Der Beirat gibt eine Stellungnahme zu dem endgültigen Jahresabschluss der Agentur ab.
Der Generaldirektor leitet den endgültigen Jahresabschluss zusammen mit der Stellungnahme des Beirats bis 1. Juli des auf das abgeschlossene Haushaltsjahr folgenden Jahres dem Europäischen Parlament, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu.
Der endgültige Jahresabschluss wird auf den Internetseiten der Agentur veröffentlicht.
Der Generaldirektor übermittelt dem Rechnungshof bis 30. September eine Antwort auf seine Bemerkungen.
Der Generaldirektor übermittelt dem Europäischen Parlament auf dessen Anfrage alle Informationen, die für die ordnungsgemäße Abwicklung des Entlastungsverfahrens für das betreffende Haushaltsjahr erforderlich sind.
Auf Empfehlung des Rates, der mit qualifizierter Mehrheit beschließt, erteilt das Europäische Parlament dem Generaldirektor vor dem 30. April des Jahres n + 2 Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans für das Jahr n.
Bei Bedarf wird gemäß Artikel 183 des Vertrags eine für die Agentur geltende spezifische Haushaltsordnung erlassen.
Der Direktor leitet die endgültigen Jahresabschlüsse zusammen mit der Stellungnahme des Verwaltungsrats spätestens bis zum 1. Juli des auf das abgeschlossene…
Der Geschäftsführende Direktor leitet diese endgültigen Jahresabschlüsse zusammen mit der Stellungnahme des Verwaltungsrats spätestens am 1. Juli nach dem Ende…
Nach Eingang der Bemerkungen des Rechnungshofs zu den vorläufigen Rechnungen der Agentur gemäß Artikel 129 der Haushaltsordnung erstellt der Direktor in eigener…
Der Direktor leitet diesen Jahresabschluss zusammen mit der Stellungnahme des Verwaltungsrates spätestens zum 1. Juli des auf das abgeschlossene Haushaltsjahr…
Der Direktor leitet diese endgültigen Jahresabschlüsse zusammen mit der Stellungnahme des Verwaltungsrats spätestens am 1. Juli des auf das abgeschlossene…
Der Generaldirektor stellt jedes Jahr den Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben der Agentur für das folgende Haushaltsjahr auf. Dieser Voranschlag, der auch…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.