Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Einnahmen und Ausgaben der Agentur sind Gegenstand von Vorausschätzungen für jedes Haushaltsjahr und werden im Haushaltsplan der Agentur ausgewiesen. Das Haushaltsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Der Haushaltsplan ist in Einnahmen und Ausgaben auszugleichen.
Die Einnahmen der Agentur setzen sich aus einem Beitrag der Gemeinschaft, Bankzinsen und Einnahmen aus ihren Kapital- und Bankinvestitionen sowie bei Bedarf einer in Artikel 54 des Vertrags vorgesehenen Abgabe und Anleihen zusammen.
Die Ausgaben der Agentur umfassen die Verwaltungskosten für ihr Personal und den Beirat sowie Kosten, die sich aus Verträgen mit Dritten ergeben.
Der Generaldirektor stellt jedes Jahr den Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben der Agentur für das folgende Haushaltsjahr auf. Dieser Voranschlag, der auch einen Entwurf des Stellenplans umfasst, wird der Kommission nach Einholung der Stellungnahme des Beirats bis 31. März zugeleitet.
Anhand des Voranschlags setzt die Kommission die von ihr für den Stellenplan und den Zuschuss aus dem Gesamthaushaltsplan für erforderlich erachteten Ansätze in den Vorentwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union ein.
Im Rahmen des Haushaltsverfahrens bewilligt die Haushaltsbehörde die Mittel für den Zuschuss für die Agentur und stellt den Stellenplan für die Agentur auf; die Stellen der Versorgungsagentur werden im Stellenplan der Kommission gesondert angegeben.
Der Haushaltsplan wird von der Kommission festgestellt. Er wird endgültig, sobald die endgültige Feststellung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union erfolgt ist. Gegebenenfalls wird er entsprechend angepasst. Der Haushaltsplan der Agentur wird auf ihren Internetseiten veröffentlicht.
Jede Änderung des Stellenplans und des Haushaltsplans der Agentur ist Gegenstand eines Berichtigungshaushaltsplans, der mit dem gleichen Verfahren festgestellt wird wie der ursprüngliche Haushaltsplan. Änderungen des Stellenplans werden der Haushaltsbehörde unterbreitet. Die Berichtigungshaushaltspläne werden dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Information zugeleitet.
Der Verwaltungsrat stellt jedes Jahr auf der Grundlage eines Entwurfs des Direktors den Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben der Agentur für das folgende…
Der Haushaltsplan der Agentur ist in Einnahmen und Ausgaben auszugleichen.
Die Einnahmen und Ausgaben der Agentur sind Gegenstand von Vorausschätzungen für jedes Haushaltsjahr und werden im Haushaltsplan der Agentur ausgewiesen; das…
Sämtliche Einnahmen und Ausgaben der Agentur werden für jedes Haushaltsjahr, das dem Kalenderjahr entsprechen muss, veranschlagt und im Haushaltsplan der…
Der Haushaltsplan umfasst einen Einnahmenplan und einen Ausgabenplan. 1. Im Einnahmenplan sind aufgeführt: a) die geschätzten Einnahmen der Agentur für das…
Auf der Grundlage eines Entwurfs des Exekutivdirektors stellt der Verwaltungsrat jedes Jahr den Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben der Agentur für das…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.