Erwägungsgrund 2 32013D0040BESCHLUSS DES RATES vom 10. Mai 2010 über die Unterzeichnung des Rahmenabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits im Namen der Europäischen Union und über die vorläufige Anwendung dieses Abkommens (2013/40/EU)
Die Verhandlungen wurden abgeschlossen und das Abkommen wurde am 14. Oktober 2009 paraphiert.
Erwägungsgrund 3 32013D0107BESCHLUSS DES RATES vom 13. November 2012 über die Unterzeichnung und den Abschluss des Abkommens zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte (Text von Bedeutung für den EWR) (2013/107/EU)
Nach dem Abschluss der Verhandlungen wurde das Abkommen am 29. November 2011 paraphiert.
Erwägungsgrund 2 32014D0733BESCHLUSS DES RATES vom 8. Oktober 2014 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Senegal und des dazugehörigen Durchführungsprotokolls (2014/733/EU)
Nach Abschluss der Verhandlungen wurden das Abkommen und das Protokoll am 25. April 2014 paraphiert.
Erwägungsgrund 2 32014D0518BESCHLUSS DES RATES vom 14. April 2014 über die Zustimmung zum Abschluss des Protokolls zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Serbien andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union durch die Europäische Kommission im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft (2014/518/Euratom)
Diese Verhandlungen wurden erfolgreich abgeschlossen, und das Protokoll wurde am 10. Dezember 2013 paraphiert.
Erwägungsgrund 2 32014D0517BESCHLUSS DES RATES vom 14. April 2014 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten — und vorläufige Anwendung des Protokollszum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Serbien andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union (2014/517/EU)
Diese Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen und das Protokoll wurde am 10. Dezember 2013 paraphiert.
Erwägungsgrund 2 32019D1187BESCHLUSS (EU) 2019/1187 DES RATES vom 6. Juni 2019 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung einiger Bestimmungen des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Anwendung einiger Bestimmungen des Beschlusses 2008/615/JI des Rates zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität, des Beschlusses 2008/616/JI des Rates zur Durchführung des Beschlusses 2008/615/JI zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität, und seines Anhangs sowie des Rahmenbeschlusses 2009/905/JI des Rates über die Akkreditierung von Anbietern kriminaltechnischer Dienste, die Labortätigkeiten durchführen
Die Verhandlungen wurden mit der Paraphierung des Abkommens am 24. Mai 2018 erfolgreich abgeschlossen.