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Gemäß Artikel 8 des Beschlusses Nr. 1350/2007/EG nimmt die Kommission die Auswahl-, Vergabe- und sonstigen Kriterien für die Finanzhilfen für Aktionen des Programms gemäß Artikel 4 des genannten Beschlusses an.
Gemäß Artikel 8 des Programmbeschlusses nimmt die Kommission die Auswahl-, Vergabe- und sonstigen Kriterien für die Finanzhilfen für Aktionen des Programms…
Gemäß Artikel 8 des Beschlusses Nr. 1350/2007/EG nimmt die Kommission einen jährlichen Arbeitsplan an mit den Prioritäten und Aktionen, einschließlich der…
Entscheidungen über die Finanzierung von Maßnahmen gemäß Artikel 8 Absatz 1 werden von der Kommission gemäß dem in Artikel 7 Absatz 2 genannten Verfahren…
Gemäß Artikel 8 des Programmbeschlusses nimmt die Kommission einen jährlichen Arbeitsplan mit den Prioritäten und durchzuführenden Aktionen an, einschließlich…
Gemäß Artikel 8 Absatz 1 des Beschlusses Nr. 1786/2002/EG legt die Kommission einen jährlichen Arbeitsplan zur Durchführung des Programms mit den Prioritäten…
Die eingereichten Aktionen werden von der Kommission bewertet. Bei der Auswahl der Aktionen für die Finanzhilfe aufgrund des Programms berücksichtigt die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.