Erwägungsgrund 2 32008D0203
Die Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und damit einhergehender Intoleranz sollte zu den durch diesen Rahmen festgelegten thematischen Tätigkeitsbereichen der Agentur gehören.
Die Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und damit einhergehender Intoleranz sollte zu den durch diesen Rahmen festgelegten thematischen Tätigkeitsbereichen der Agentur gehören.