Erwägungsgrund 7 32008D0203
In diesem Mehrjahresrahmen sind die genauen thematischen Tätigkeitsbereiche der Agentur festgelegt, während verschiedene ständige Aufgaben der Agentur in Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 168/2007 definiert sind, unter anderem die Sensibilisierung der breiten Öffentlichkeit für Grundrechtsfragen und die aktive Information über die eigene Tätigkeit.