Erwägungsgrund 3 32008D0206
In einigen Mitgliedstaaten wird BZP legal im Chemikalien-Einzelhandel verkauft; als Freizeitdroge ist die Substanz in Tabletten- oder Kapselform im Internet und in einigen Mitgliedstaaten in „Kräuterläden“ erhältlich. Auf dem illegalen Drogenmarkt wird BZP auch als die Partydroge Ecstasy gehandelt.