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Wie die Risikobewertung zeigt, fehlt ein stichhaltiger wissenschaftlicher Beweis für die insgesamt mit BZP verbundenen Risiken. Wegen seiner aufputschenden Eigenschaften, der gesundheitlichen Gefahren und des fehlenden medizinischen Nutzens sollte BZP gemäß dem Vorsorgeprinzip kontrolliert werden, wobei die Kontrollmaßnahmen den verhältnismäßig geringen Risiken der Substanz angemessen sein sollten.
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