Erwägungsgrund 5 32008D0264Die Sicherheitsanforderung an Zigaretten sollte nach Maßgabe des Artikels 4 der Richtlinie 2001/95/EG mit dem Ziel festgelegt werden, dass die Normungsgremien…
Art. 2 32008D0264Begriffsbestimmung
Für die Zwecke dieses Beschlusses bedeutet „Zigarette mit vermindertem Zündpotenzial“ Zigarette, die, bevor sie auf ihrer gesamten Länge abgebrannt ist, von…
Art. 3 32008D0264Anforderung
Für die Zwecke von Artikel 4 der Richtlinie 2001/95/EG gilt als Sicherheitsanforderung, dass nicht mehr als 25 % eines Loses zu prüfender Zigaretten auf ihrer…
Art. 1 32008D0357BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 23. April 2008 über spezifische Kindersicherheitsanforderungen, denen Europäische Normen für Feuerzeuge gemäß der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates genügen müssen (Text von Bedeutung für den EWR) (2008/357/EG)
Mit diesem Beschluss werden die Anforderungen festgelegt, auf deren Grundlage die Kommission die einschlägigen Normungsgremien ersuchen kann, die in Frage…