Beschluss der Kommission vom 23. April 2008 über spezifische Kindersicherheitsanforderungen, denen Europäische Normen für Feuerzeuge gemäß der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates genügen müssen (Text von Bedeutung für den EWR) (2008/357/EG)
Nach der Richtlinie 2001/95/EG dürfen Hersteller nur sichere Produkte in Verkehr bringen.
Erwägungsgrund 1 32008D0357
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