Erwägungsgrund 2 32008D0264
Gemäß dieser Richtlinie ist davon auszugehen, dass ein Produkt sicher ist — soweit es um Risiken und Risikokategorien geht, die durch einschlägige nationale Normen geregelt werden —, wenn es nationalen Normen entspricht, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden.