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AUSBILDUNG 1. Haushaltslinien: 17 04 07 01 und 17 04 04 01 Rechtsgrundlage: — Artikel 51 und Artikel 66 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 882/2004; — Richtlinie 2000/29/EG, insbesondere Artikel 2 Absatz 1 Ziffer i. Das Ziel der unter diesen Haushaltslinien zu finanzierenden Maßnahmen besteht in der Entwicklung, Organisation und Durchführung von Kursen und Workshops oder Seminaren in der Gemeinschaft und in Drittländern; dies dient dazu, das Personal, das amtliche Kontrollen durchführt, gezielt zu schulen. In diesen Kursen und Seminaren werden nationale Beamte, nationale Behörden und Laborpersonal in den Gemeinschaftsvorschriften über Lebens- und Futtermittel sowie für die Kontrollen geschult, die vor dem Inverkehrbringen von Lebens- und Futtermitteln in der Gemeinschaft erforderlich sind. Die Kommission leistet einen Beitrag zur Ausbildung nationaler Beamter, indem sie diese Ausbildung um Schulungen zu Themen ergänzt, die aus der Sicht der Gemeinschaft wichtig sind. 2008 sind für die Schulungen folgende Themen vorgesehen: — auf den HACCP-Grundsätzen beruhende Verfahren zur Kontrolle von Lebens- und Futtermitteln (HACCP = Hazard Analysis Critical Control Point); Audit-Techniken zur Prüfung der Anwendung von HACCP-Systemen; — Veterinärkontrollen und Kontrollen zur Lebensmittelsicherheit an Grenzkontrollstellen (Flughäfen, Seehäfen und Straße/Eisenbahn); — Lebensmittelhygiene und -kontrolle: Fisch, Fleisch und Milcherzeugnisse; — Verhütung, Kontrolle und Tilgung transmissibler spongiformer Enzephalopathien; — Pflanzenschutzkontrollen (EU-System der Pflanzenquarantäne für Kartoffeln, EU-System der Pflanzenquarantäne innerhalb der Gemeinschaft, EU-System der Pflanzenquarantäne für Einfuhren); — Pflanzenschutzmittel (Fragen der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit): Bewertung und Zulassung; — Zoonosen und mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel; — Tierschutz: Betäuben und Töten von Tieren in Schlachthöfen bzw. im Rahmen der Seuchenbekämpfung, Tierschutz während des Transports; — Lebensmittelrecht, Futtermittelrecht und Vorschriften über Tiergesundheit, Tierschutz und Pflanzenschutz (8 800 000 EUR). Finanzierung: öffentliche Ausschreibung. Die für die Ausschreibungen während des Jahres vorgesehenen Haushaltsmittel belaufen sich auf insgesamt 8 800 000 EUR. Für jedes der oben genannten Themen werden ein oder mehrere entsprechende Dienstleistungsverträge unterzeichnet. Voraussichtlich werden 14 Dienstleistungsverträge unterzeichnet. Die Auftragnehmer werden im Hinblick auf die Schulungen hauptsächlich organisatorische und logistische Aufgaben wahrnehmen. Das Ausschreibungsverfahren soll so bald wie möglich anlaufen (ungefähr zwischen März und Mai), damit eine Unterzeichnung der Dienstleistungsverträge noch im Jahr 2008 möglich ist. 2. Haushaltslinie: 17 01 04 05 Rechtsgrundlage: — Verordnung (EG) Nr. 882/2004, Artikel 66 Absatz 1 Buchstabe c. Das Ziel der unter dieser Haushaltslinie zu finanzierenden Maßnahme besteht darin, ein Feedback zu den Schulungen zu erhalten. Feedback ist einer der wichtigsten Aspekte der besseren Schulung für sicherere Lebensmittel. Dazu zählt die Erstellung eines Berichts über die im Jahr 2007 durchgeführten Aktivitäten. Feedback zu den Schulungen wird auch mittels Ex-post-Bewertung gesammelt. Zu diesem Zweck erstellte Formulare/Fragebogen werden nach einer Schulung an einen Querschnitt der Teilnehmer verteilt, damit sich feststellen lässt, inwieweit sich die Schulung auf ihr Berufsleben auswirkt. Schließlich müssen zur effizienteren Organisation der Schulungen IT-Ausstattung, IT-Tools, Werbematerial und unterstützende Informations- und Kommunikationsmaßnahmen finanziert werden (308 000 EUR). Finanzierung: bestehende Rahmenverträge. Voraussichtlich werden vier Dienstleistungsverträge unterzeichnet. Ungefährer Zeitrahmen für die Unterzeichnung der Verträge: März bis Juli. Zusammenfassung Nr. Bezeichnung Haushaltslinie Rechtsgrundlage Betrag in EUR 1 Ausbildung: Extern vergebene Aufträge zur Durchführung des Ausbildungsprogramms 17 04 07 01 Verordnung (EG) Nr. 882/2004 8 350 000 17 04 04 01 Richtlinie 2000/29/EG 450 000 2 Ausbildung: Jahresbericht, Ex-post-Bewertung, IT-Ausstattung und IT-Tools, Werbematerial, unterstützende Informations- und Kommunikationsmaßnahmen 17 01 04 05 Verordnung (EG) Nr. 882/2004 308 000 Insgesamt 9 108 000
AUSBILDUNG 1. Haushaltslinien: 17.04 07.01 und 17.04 04.01 Rechtsgrundlage — Verordnung (EG) Nr. 882/2004, insbesondere die Artikel 51 und 66 Absatz 1 Buchstabe…
1.1. Einleitung Dieses Arbeitsprogramm umfasst drei Durchführungsmaßnahmen für 2010. Auf der Grundlage der in der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 vorgegebenen…
Bereich: Angehörige der Gesundheitsberufe Rechtsgrundlage: Artikel 49 Absatz 6 Buchstabe a und Artikel 75 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates.…
Bereich: Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz, Tierzucht Rechtsgrundlage: Artikel 49 Absatz 6 Buchstabe b der Verordnung (EG, Euratom) Nr.…
1.1. Einleitung Diese vorbereitende Maßnahme umfasst zwei Durchführungsmaßnahmen für 2009. Auf Grundlage der Ziele der vorbereitenden Maßnahme werden Mittel für…
1. ALLGEMEINER KONTEXT 1.1. Politischer und rechtlicher Hintergrund Mit dem Beschluss Nr. 1350/2007/EG (nachstehend „Programmbeschluss“) wurde das zweite…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.