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Das im Anhang beschriebene Arbeitsprogramm für 2009 betreffend die Finanzierung von Maßnahmen für Ausbildungstools in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit, Tierschutz und Pflanzengesundheit wird angenommen. Der Generaldirektor der Generaldirektion Gesundheit und Verbraucher ist für seine Veröffentlichung und Durchführung zuständig. Im Rahmen des Höchstbetrags der vorläufigen Haushaltsmittel für jede einzelne Aktion werden Änderungen, die in der Summe 20 % des Höchstbeitrags der Gemeinschaft nicht überschreiten, als unerheblich betrachtet, sofern dadurch die Art und die Ziele des Arbeitsprogramms nicht wesentlich verändert werden. Der Anweisungsbefugte gemäß Artikel 59 der Haushaltsordnung kann solche Änderungen nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung beschließen.
Im Rahmen des Höchstbetrags der vorläufigen Haushaltsmittel für jede einzelne Aktion werden Änderungen, die in der Summe 20 % des Höchstbeitrags der…
Im Rahmen des Höchstbetrags der vorläufigen Haushaltsmittel werden Änderungen, die in der Summe 20 % des Höchstbeitrags der Gemeinschaft nicht überschreiten,…
1.1. Einleitung Dieses Arbeitsprogramm umfasst drei Durchführungsmaßnahmen für 2010. Auf der Grundlage der in der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 vorgegebenen…
AUSBILDUNG 1. Haushaltslinien: 17.04 07.01 und 17.04 04.01 Rechtsgrundlage — Verordnung (EG) Nr. 882/2004, insbesondere die Artikel 51 und 66 Absatz 1 Buchstabe…
Der im Anhang I dargelegte Arbeitsplan 2007 für die Durchführung des Aktionsprogramms der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit (2003—2008) wird…
Das Arbeitsprogramm im Anhang wird genehmigt; seine Finanzierung erfolgt aus der Haushaltslinie 17 03 09 des Gesamthaushaltsplans der Europäischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.