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In der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 sind allgemeine Regeln für die Durchführung amtlicher Kontrollen festgelegt, mit denen die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen überprüft werden soll; diese Regeln zielen insbesondere darauf ab, Risiken für Mensch und Tier zu vermeiden, zu beseitigen oder auf ein annehmbares Maß zu verringern, faire Praktiken im Futtermittel- und Lebensmittelhandel zu gewährleisten sowie die Interessen der Verbraucher zu wahren. Gemäß Artikel 51 der genannten Verordnung kann die Kommission für das Personal der mitgliedstaatlichen Behörden, die für die in der Verordnung vorgesehenen amtlichen Kontrollen zuständig sind, Ausbildungs- bzw. Schulungskurse veranstalten, zu denen auch Teilnehmer aus Drittländern, insbesondere Entwicklungsländern, zugelassen werden können. Inhalte dieser Kurse können vor allem das Futtermittel- und Lebensmittelrecht der Union sowie die Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz sein.
Die Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des…
Zur Durchsetzung der Einhaltung der vorliegenden Verordnung sollten die Mitgliedstaaten amtliche Kontrollen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des…
Die möglichen Maßnahmen, die die zuständige Behörde im Zuge der amtlichen Kontrollen ergreift, sollten festgelegt werden, damit Rechtssicherheit gewährleistet…
Die Verordnung (EG) Nr. 882/2004 legt allgemeine Grundsätze für die amtliche Kontrolle von Lebensmitteln fest. In bestimmten Fällen sind jedoch detailliertere…
Die Verordnung (EG) Nr. 854/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 mit besonderen Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwachung…
Die amtlichen Kontrollen werden von den zuständigen Behörden nach den allgemeinen Grundsätzen der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.