Erwägungsgrund 4 32008D0316
Im Rahmen einer vorläufigen Prüfung des Urteils des Obersten Gerichts von El Salvador in den Rechtssachen 63-2007 und 69-2007 gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass zur Klärung der Frage, ob die Rechtswirkungen dieses Urteils eine vorübergehende Zurücknahme der Sonderregelung rechtfertigen, eine weitere Analyse dieser Rechtswirkungen erforderlich ist. Dementsprechend ist die Kommission der Auffassung, dass genügend Anhaltspunkte vorliegen, um die Einleitung einer Untersuchung zu rechtfertigen.