Erwägungsgrund 1 32008D0319
Der Stellvertretende Generalsekretär des Rates ist durch den Beschluss 1999/870/EG und den Beschluss 2007/149/EG ermächtigt worden, im Zusammenhang mit der Eingliederung des Schengen-Besitzstands in den Rahmen der Europäischen Union in Bezug auf den Abschluss von Verträgen über die Einrichtung und den Betrieb der Kommunikationsinfrastruktur für den Schengen-Rahmen (nachstehend „SISNET“ genannt) bis zur Migration zu einer Kommunikationsinfrastruktur zu Lasten der Europäischen Gemeinschaft als Vertreter bestimmter Mitgliedstaaten zu handeln und solche Verträge zu verwalten.