Art. 4 32008D0356
Vorsitz
Für die EULEX KOSOVO führt ein Vertreter des Generalsekretärs/Hohen Vertreters gemäß den Konsultationen und Modalitäten betreffend die Beiträge von Staaten, die nicht der EU angehören, zu zivilen Krisenbewältigungsoperationen der EU in engem Benehmen mit dem Ratsvorsitz den Vorsitz im Ausschuss.