Erwägungsgrund 2 32008D0375
Das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Türkei über die Beteiligung der Republik Türkei an der Arbeit der Europäischen Beobachtungsstelle wurde vorbehaltlich seines Abschlusses im Namen der Gemeinschaft am 30. Oktober 2007 unterzeichnet.