Erwägungsgrund 1 32008D0429
Das Protokoll zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union wurde gemäß dem Beschluss 2007/547/EG des Rates am 27. Juni 2007 im Namen der Europäischen Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten unterzeichnet.