Beschluss des Rates und der Kommission vom 26. Mai 2008 über den Abschluss des Protokolls zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (2008/429/EG, Euratom)
Bis zu seinem Inkrafttreten wird das Protokoll mit Wirkung vom 1. Januar 2007 vorläufig angewandt.
Erwägungsgrund 2 32008D0429
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