Erwägungsgrund 3 32008D0493
Es ist angezeigt, den Beitritt Bulgariens und Rumäniens zu dem Schiedsübereinkommen, geändert durch das Übereinkommen vom 8. Dezember 2004, vorzusehen. Zu diesem Zweck sollte das Übereinkommen vom 8. Dezember 2004 dem Anhang I der Beitrittsakte von 2005 hinzugefügt werden —