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Im Weißbuch über die Integration der EU-Hypothekarkreditmärkte vertrat die Kommission die Meinung, dass Geber und Vermittler von Hypothekarkrediten verpflichtet sein sollten, die Kreditwürdigkeit des Kunden mit allen geeigneten Mitteln angemessen zu prüfen, bevor sie einen Hypothekarkredit vergeben. Außerdem wurde die Forderung aufgestellt, dass Hypothekarkreditgeber beim Zugang zu Kreditregistern in anderen Mitgliedstaaten nicht diskriminiert werden und Kreditdaten — unter Einhaltung der EU-Datenschutzvorschriften — problemlos weitergeleitet werden.
Jeder Mitgliedstaat stellt bei grenzüberschreitenden Krediten sicher, dass Kreditgeber aus anderen Mitgliedstaaten Zugang zu den in seinem Hoheitsgebiet zur…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass vor Abschluss des Kreditvertrages der Kreditgeber die Kreditwürdigkeit des Verbrauchers anhand ausreichender…
Zur Bewertung der Kreditsituation des Verbrauchers sollte der Kreditgeber auch die einschlägigen Datenbanken konsultieren; aufgrund der rechtlichen und…
Die Mitgliedstaaten sollten unter Berücksichtigung der besonderen Merkmale des Kreditmarkts in ihrem jeweiligen Land geeignete Maßnahmen zur Förderung…
Die Kommission will alle rechtlichen, regulatorischen, administrativen und sonstigen Hindernisse für den Zugang zu und den Austausch von Kreditdaten ermitteln…
Bei bestimmten Kreditverträgen ist es jedoch zweckmäßig, die Anforderungen dieser Richtlinie in Bezug auf die vorvertragliche Information unter Berücksichtigung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.