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Der Rat hat am 2. Dezember 1996 Schlussfolgerungen zu neuen Garantieregelungen für EIB-Darlehen an Drittländer zugestimmt; danach wird das Konzept der Pauschalgarantie ohne Unterscheidung nach Regionen und Vorhaben gebilligt und eine Risikoteilung akzeptiert. Im Rahmen der gegenwärtigen Risikoteilungsregelung sollte die Haushaltsgarantie zur Deckung politischer Risiken auf Grund von Devisentransferstopps, Enteignung, Krieg und inneren Unruhen sowie aufgrund des Bruchs bestimmter Verträge durch die Regierung des Drittlandes oder andere öffentliche Stellen und der anschließenden Rechtsverweigerung dienen.
Die Darlehensprogramme sollten hinsichtlich ihrer Laufzeit und der Empfängerländer in einigen Punkten verbessert werden. Es ist angemessen, den Satz der…
Die meisten dieser Transaktionen wurden auf Ersuchen des Rates durchgeführt und durch eine Haushaltsgarantie der Gemeinschaft abgesichert, die von der…
Zur Unterstützung der EU-Außenpolitik ohne Beeinträchtigung der Bonität der EIB sollte der EIB eine Haushaltsgarantie der Gemeinschaft für Transaktionen…
Im Rahmen der Risikoteilungsregelung sollte die EIB die kommerziellen Risiken durch Bürgschaften nichtstaatlicher Dritter oder durch andere Sicherheiten gemäß…
Die Gemeinschaft leistet der Europäischen Investitionsbank (EIB) eine Pauschalgarantie bei allen Zahlungsausfällen im Zusammenhang mit Darlehen, die die EIB…
Im Juni 1996 legte die Kommission im Einvernehmen mit der EIB dem Rat einen Vorschlag für ein neues Garantiesystem für EIB-Darlehen an Drittländer vor.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.