Beschluss des Rates vom 15. Juli 2008 zur Änderung des Beschlusses 2006/493/EG zur Festlegung des Betrags für die Gemeinschaftsförderung der Entwicklung des ländlichen Raums für den Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2013, der jährlichen Aufteilung dieser Förderung und des Mindestbetrags der Konzentration in den im Rahmen des Ziels „Konvergenz“ förderfähigen Regionen (2008/584/EG)
Der Beschluss 2006/493/EG legt den Betrag der Gemeinschaftsförderung für die ländliche Entwicklung für den Zeitraum 1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2013, die jährliche Aufteilung dieser Förderung sowie den Mindestbetrag für die im Rahmen des Ziels „Konvergenz“ förderfähigen Regionen fest.
Erwägungsgrund 1 32008D0584
Erwägungsgrund 1 32008D0584Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen