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Die Reisekosten und gegebenenfalls Aufenthaltskosten für einen Vertreter pro Mitgliedstaat sowie für technische Sachverständige, die gemäß Artikel 4 Absatz 3 im Zusammenhang mit den Tätigkeiten des Forums eingeladen wurden, werden von der Kommission gemäß den für externe Sachverständige geltenden Vorschriften erstattet. Die Forumsmitglieder, Sachverständigen und Beobachter erhalten für ihre Tätigkeit keine Vergütung. Die Erstattung der Sitzungskosten erfolgt nach Maßgabe der Mittel, die dem Forum von den zuständigen Dienststellen der Kommission im Rahmen der jährlichen Mittelzuweisung zur Verfügung gestellt werden.
Die im Rahmen der Tätigkeit der Gruppe anfallenden Reise- und ggf. Aufenthaltskosten werden den Gruppenmitgliedern, Sachverständigen und Beobachtern von der…
Den Gruppenmitgliedern und ihren Stellvertretern werden die im Rahmen der Tätigkeit der Gruppe anfallenden Reisekosten für maximal eine Person pro Mitgliedstaat…
Die für die Gruppenmitglieder, Sachverständigen und Beobachter im Rahmen der Tätigkeit der Gruppe anfallenden Reise- und Aufenthaltskosten werden von der…
Die im Rahmen der Tätigkeit der Gruppe anfallenden Reise- und ggf. Aufenthaltskosten der Gruppenmitglieder, Experten und Beobachter werden von der Kommission…
Die Reise- und Aufenthaltskosten, die den Mitgliedern, Experten und Beobachtern im Zusammenhang mit den Tätigkeiten der Gruppe entstehen, werden von der…
Die den Mitgliedern im Rahmen der Tätigkeit der Gruppe entstehenden Reise- und gegebenenfalls Aufenthaltskosten werden von der Kommission gemäß den für externe…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.