Art. 15 32024D2779
Sitzungskosten
(1)
Die an den Tätigkeiten des Ökodesign-Forums und der Untergruppen beteiligten Teilnehmer erhalten für ihre Tätigkeit keine Vergütung.
(2)
Reise- und Aufenthaltskosten, die im Zusammenhang mit den Tätigkeiten des Ökodesign-Forums und der Untergruppen entstehen, werden von der Kommission für einen Vertreter pro Mitgliedstaat und für gemäß Artikel 9 eingeladene Sachverständige erstattet. Kostenerstattungen erfolgen nach den geltenden Bestimmungen der Kommission und nach Maßgabe der Mittel, die den Dienststellen der Kommission im Rahmen des jährlichen Verfahrens für die Mittelzuweisung zur Verfügung stehen.