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Für eine wirksame internationale Zusammenarbeit ist es von grundlegender Bedeutung, dass rasch und effizient genaue Informationen ausgetauscht werden können. Ziel ist die Einführung von Verfahren, mit denen Mittel für einen raschen, effizienten und kostengünstigen Datenaustausch gefördert werden können. Für die gemeinsame Nutzung von Daten sollten diese Verfahren der Rechenschaftspflicht unterliegen und angemessene Garantien zur Gewährleistung der Genauigkeit und Sicherheit der Daten während Übermittlung und Speicherung sowie Verfahren zur Protokollierung des Datenaustauschs und Beschränkungen für die Verwendung ausgetauschter Informationen enthalten.
Zur Verbesserung des Informationsaustauschs im Hinblick auf die Verhinderung von Straftaten und die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und…
Zur Stärkung der Zusammenarbeit im Zollbereich zwischen den Mitgliedstaaten und zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission ist unbeschadet anderer…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung im Hinblick auf ein reibungsloses Funktionieren des computergestützten…
Das Format und das Verfahren für die Übermittlung der benötigten Daten muss genau bestimmt werden, um zwischen den Mitgliedstaaten vergleichbare und…
Die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten sollte die technische Interoperabilität der notifizierten elektronischen Identifizierungssysteme im Hinblick auf die…
Eine wirksame internationale Zusammenarbeit bei der Kontrolle von Abfallverbringungen ist für die Gewährleistung der Kontrolle von Verbringungen gefährlicher…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.