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Für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen dem Amt, den betroffenen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, den zuständigen Behörden von Drittstaaten und internationalen Organisationen sollte ein gegenseitiger Informationsaustausch in die Wege geleitet werden. Bei dem Informationsaustausch sollte die Achtung der Grundsätze der Vertraulichkeit und der Datenschutzbestimmungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr gewährleistet werden. Insbesondere sollte das Amt prüfen, dass der Empfänger die erforderliche Zuständigkeit besitzt und dass die Übermittlung der Informationen notwendig ist. Der Informationsaustausch mit Eurojust sollte durch dessen Mandat gedeckt sein, das eine Koordinierung in grenzübergreifenden Fällen schwerer Kriminalität mit einschließt.
Die Bestimmungen über den Austausch von Informationen zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sowie deren gegenseitige Verpflichtung zur Amtshilfe…
Zur Gewährleistung des Informationsaustausches und der Zusammenarbeit mit Drittstaaten im Hinblick auf die wirksame Durchsetzung dieser Verordnung sollten die…
Für die zwischen zuständigen Behörden ausgetauschten Informationen sollten Vertraulichkeit und Wahrung des Geschäftsgeheimnisses gemäß den Vorschriften zur…
Es ist notwendig, Bestimmungen über den Austausch von Informationen zwischen den zuständigen Behörden vorzusehen und deren gegenseitige Verpflichtung zu…
Damit der Schutz personenbezogener Daten gewährleistet ist, sollten bei der administrativen Zusammenarbeit und beim Informationsaustausch zwischen den…
Die Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates wird die Verarbeitung personenbezogener Daten regeln, die im Verhältnis zur Anwendung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.