Erwägungsgrund 21 32008R0767VERORDNUNG (EG) Nr. 767/2008 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. Juli 2008 über das Visa-Informationssystem (VIS) und den Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten über Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt (VIS-Verordnung)
Die wirksame Überwachung der Anwendung dieser Verordnung erfordert eine regelmäßige Bewertung.
Art. 15 Abs. 1 32007D0779BESCHLUSS Nr. 779/2007/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Juni 2007 zur Auflegung eines spezifischen Programms (2007—2013) zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen sowie zum Schutz von Opfern und gefährdeten Gruppen (Programm Daphne III) als Teil des Generellen Programms „Grundrechte und Justiz“
Das Programm wird regelmäßig überwacht, um die Umsetzung der in seinem Rahmen durchgeführten Maßnahmen zu verfolgen.
Art. 16 Abs. 1 32007D0126BESCHLUSS DES RATES vom 12. Februar 2007 zur Auflegung des spezifischen Programms „Strafjustiz“ als Teil des Generellen Programms „Grundrechte und Justiz“ für den Zeitraum 2007 bis 2013 (2007/126/JI)
Das Programm wird regelmäßig überwacht, um die in seinem Rahmen durchgeführten Maßnahmen zu verfolgen.
Art. 15 Abs. 1 32007D1150BESCHLUSS Nr. 1150/2007/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. September 2007 zur Auflegung des spezifischen Programms „Drogenprävention und -aufklärung“ als Teil des Generellen Programms „Grundrechte und Justiz“ für den Zeitraum 2007—2013
Das Programm wird regelmäßig überwacht, um die Umsetzung der in seinem Rahmen durchgeführten Maßnahmen zu verfolgen.
Erwägungsgrund 10 32008R0771VERORDNUNG (EG) Nr. 771/2008 DER KOMMISSION vom 1. August 2008 zur Festlegung der Vorschriften für die Organisation und die Verfahren der Widerspruchskammer der Europäischen Chemikalienagentur (Text von Bedeutung für den EWR)
Auf der Grundlage der mit der Durchführung dieser Verordnung gewonnenen Erfahrungen sollte die Kommission, sofern erforderlich, die Vorschriften auf ihre…
Art. 16 Abs. 1 32007D1149BESCHLUSS Nr. 1149/2007/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. September 2007 zur Auflegung des spezifischen Programms „Ziviljustiz“ als Teil des Generellen Programms „Grundrechte und Justiz“ für den Zeitraum 2007—2013
Das Programm wird regelmäßig überwacht, um die in seinem Rahmen durchgeführten Maßnahmen zu verfolgen.