Gesetze
Gesetz wird geladen …
Anträge auf Zugang zum VIS sollten von den Organisationseinheiten innerhalb der benannten Behörden an die zentralen Zugangsstellen gerichtet werden. Diese zentralen Zugangsstellen sollten dann die Anträge auf Zugang zum VIS bearbeiten, nachdem geprüft wurde, ob alle Bedingungen für den Zugang erfüllt sind. In dringenden Ausnahmefällen sollten die zentralen Zugangsstellen den Antrag unverzüglich bearbeiten und die Überprüfung, ob die Bedingungen erfüllt sind, erst nachträglich durchführen.
Die Abfrage nach Absatz 1 erfolgt über zentrale Zugangsstellen, die dafür verantwortlich sind, dass die Zugangsvoraussetzungen und die Verfahren, die im…
Befinden das zuständige Konsulat oder die zentralen Behörden des zuständigen Mitgliedstaats, dass die Voraussetzungen nach Absatz 1 erfüllt sind, so gilt der…
Um den Zugriff nach Absatz 1 dieses Artikels zu gewährleisten, benennt die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache eine mit dazu ermächtigten…
Wenn die Bedingungen des Artikels 5 erfüllt sind, stellen die in Artikel 3 Absatz 5 genannten Organisationseinheiten in schriftlicher oder elektronischer Form…
Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und die zentralen Zugangsstellen, über die der Zugang erfolgt, müssen benannt werden, und es muss eine Liste der…
Der Zugang der benannten Behörden der Mitgliedstaaten, für die die Verordnung (EG) Nr. 767/2008 noch nicht in Kraft gesetzt wurde, zum VIS zum Zwecke der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.