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Damit der Schutz personenbezogener Daten gewährleistet ist und insbesondere ein routinemäßiger Zugang ausgeschlossen wird, sollte die Verarbeitung von VIS-Daten nur im Einzelfall erfolgen. Solch ein Einzelfall ist insbesondere dann gegeben, wenn der Zugang zu Abfragezwecken mit einem besonderen Vorkommnis oder mit einer durch eine schwerwiegende Straftat hervorgerufenen Gefahr oder mit einer bestimmten Person oder mehreren bestimmten Personen in Verbindung steht, bei der bzw. denen ernsthafte Gründe für die Annahme bestehen, dass sie terroristische Straftaten oder andere schwerwiegende Straftaten verübt hat bzw. haben oder verüben wird bzw. werden oder in entsprechender Verbindung zu einer solchen Person oder zu solchen Personen steht bzw. stehen. Die benannten Behörden und Europol sollten daher nur dann die im VIS gespeicherten Daten abfragen, wenn berechtigte Gründe zu der Annahme bestehen, dass diese Abfrage zu Informationen führt, die zur Verhütung von schwerwiegenden Straftaten sowie zu deren Aufdeckung und Ermittlung erheblich beitragen.
Die benannten Behörden der Mitgliedstaaten können im Einzelfall und auf einen begründeten — schriftlichen oder elektronischen — Antrag hin auf die im VIS nach…
Der Zugang der benannten Behörden zum VIS zum Zwecke der Datenabfrage erfolgt im Rahmen ihrer Befugnisse und unter folgenden Bedingungen: a) Der Zugang zum…
Die nach diesem Beschluss aus dem VIS erlangten personenbezogenen Daten dürfen lediglich für die Zwecke der Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung…
Der Zugang von Europol zum VIS zum Zwecke der Datenabfrage erfolgt im Rahmen des Mandats von Europol und a) soweit er zur Erfüllung der Aufgaben von Europol…
Die einzelnen Mitgliedstaaten und Europol gewährleisten, dass alle Datenverarbeitungsvorgänge, die aus dem Zugang zum VIS für Datenabfragen gemäß diesem…
Auf der Tagung vom 7. März 2005 nahm der Rat Schlussfolgerungen an, denen zufolge das „Ziel der Verbesserung der inneren Sicherheit und der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.