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Gemäß Artikel 15 des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und deren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits (im Folgenden „Assoziationsabkommen“ genannt) wurden mit dem Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Haschemitischen Königreich Jordanien mit Maßnahmen zur gegenseitigen Liberalisierung des Handels, zur Änderung des Assoziationsabkommens EG-Jordanien und zur Ersetzung der Anhänge I, II, III und IV des Assoziationsabkommens sowie der Protokolle Nr. 1 und 2 zu dem Assoziationsabkommen (im Folgenden „Abkommen in Form eines Briefswechsels“ genannt), das durch den Beschluss 2006/67/EG des Rates genehmigt wurde, mit Wirkung vom 1. Januar 2006 weitere bilaterale Handelszugeständnisse für landwirtschaftliche Erzeugnisse und landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse eingeführt.
Das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Haschemitischen Königreich Jordanien mit Maßnahmen zur gegenseitigen…
Mit Beschluss vom 20. Dezember 2005 genehmigte der Rat ein Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Haschemitischen…
Das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Haschemitischen Königreich Jordanien mit Maßnahmen zur gegenseitigen…
Nach Artikel 15 des am 1. Mai 2002 in Kraft getretenen Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und…
Das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Haschemitischen Königreich Jordanien zur Änderung des…
Gemäß den Artikeln 14 und 15 des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.